Totalrevision Wasserreglement - Fakultatives Referendum

10. Dezember 2014
Referendumsvorlage

Der Gemeinderat von Lutzenberg hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2014 das

totalrevidierte Wasserversorgungs-Reglement

genehmigt.

Das totalrevidierte Wasserversorgungs-Reglement ist am Schalter der Gemeindekanzlei Lutzenberg erhältlich. Gleichzeitig kann es auch im Internet unter www.lutzenberg.ch heruntergeladen werden.

Das Wasserversorgungs-Reglement untersteht, gemäss Art. 8 Bst. c der Gemeindeordnung vom 24. September 2000, dem fakultativen Referendum. Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 40 Stimmberechtigte dies innert 20 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen. Die Referendumsfrist läuft vom Freitag,
12. Dezember 2014 bis Dienstag, 6. Januar 2015.

Wer ein Referendumsbegehren unterzeichnen will, muss auf einer Unterschriftenliste handschriftlich seinen Namen, Vornamen, sein Geburtsjahr und seine Adresse eintragen. Die Unterschriftenlisten sind vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeindeverwaltung Lutzenberg einzureichen.

Die Unterschriftenlisten haben folgende Angaben zu enthalten:
  • die Gemeinde, in der die Unterzeichnenden politischen Wohnsitz haben;
  • die Bezeichnung des Beschlusses („Wasserversorgungs-Reglement“) über den die Volksabstimmung verlangt wird, mit dem Datum der Beschlussfassung durch den Gemeinderat („2. Dezember 2014“);
  • den Hinweis, dass sich strafbar macht, wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für ein Referendum fälscht (Art. 282 StGB).

Muster einer leeren Unterschriftenliste können bei der Gemeindeverwaltung Lutzenberg bezogen werden.

Lutzenberg, 4. Dezember 2014

Gemeinderat Lutzenberg

Zugehörige Objekte

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