Auflage Kantonaler Schutzzonenplan - Änderung

12. Juni 2015
Öffentliche Planauflage

Änderungen des kantonalen Schutzzonenplanes
Das Departement Bau und Umwelt legt, gestützt auf Art. 88 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Raum-planung und das Baurecht (Baugesetz, bGS 721.1), folgende Änderungen am kantonalen Schutzzonenplan während 30 Tagen öffentlich auf:

Gemeinde Parz. Nr. Gebiet Planänderung
Lutzenberg 604 Seebeli Naturobjekt Nr. 18.g: neu = 2 Weiher (bisher: 1); Parz. 604 als M-Zone schützen; neue Hecke als 18H7 schützen

Die Planänderung liegt vom 12. Juni bis 11. Juli 2015 während der Schalterstunden bei der Gemeinde-verwaltung Lutzenberg öffentlich auf.

Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich mit bestimmten Begehren und begründet beim Departement Bau und Umwelt, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (Art. 111 Baugesetz).

Zugehörige Objekte

Name
Auflage-Dokumente_Kantonaler_Schutzzonenplan.pdf Download 0 Auflage-Dokumente_Kantonaler_Schutzzonenplan.pdf