Lutzenberger können Oberstufe in Wolfhalden besuchen

6. November 2015
Die Flurgenossenschaft Hof-Süd hat an den Gemeinderat das Begehren gerichtet, an der Quartierstrasse Hof-Süd, Lutzenberg, sei die Installation einer Signaltafel „Sackgasse“ zu bewilligen. Diese Verkehrsanordnung wird vom Gemeinderat genehmigt und nach dem entsprechenden gesetzlichen Verfahren veröffentlicht.

Der Gemeinderat Lutzenberg nimmt von der Genehmigung des totalrevidierten Feuerschutz-Reglements durch den Regierungsrat AR Kenntnis und erlässt den neuen Tarif für die Feuerwehr-Ersatzabgabe per 1. Januar 2016.

Im Nationalen Ortsbild, wie im Weiler Tobel, werden Denkmalpflegebeiträge für 60 % der Mehrkosten ausgerichtet. 2/3 des Beitrags übernimmt der Kanton, 1/3 die Gemeinde. Der Kantonale Beitrag an den Ersatz des Brunnentrogs beläuft sich auf Fr. 568.00, der beantragte Gemeindebeitrag kommt auf Fr. 284.00 zu stehen, was einen Gesamtbeitrag von Fr. 852.00 ergibt. Der Gemeinderat Lutzenberg gewährt den beantragten Gemeindebeitrag von Fr. 284.00.

Die Schulkommissionen der Gemeinden Wolfhalden und Lutzenberg haben gemein-sam eine Vereinbarung über den Besuch von Schülerinnen und Schülern aus der Ge-meinde Lutzenberg an der Oberstufe Wolfhalden ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat dieser Vereinbarung zugestimmt.

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