Teilzonenplan Tobel - Öffentliche Auflage

16. März 2016
Teilzonenplan Tobel

In Anwendung von Art. 46 ff Baugesetz hat der Gemeinderat Lutzenberg beschlossen,

  • den Teilzonenplan Tobel, GB Nr. 544, 553, 554, 795, 534, 538, Tobel, Wienacht-Tobel

vom 18. März 2016 bis 16. April 2016 auf der Gemeindeverwaltung Lutzenberg öffentlich aufzulegen.

Allfällige Einsprachen gegen den Teilzonenplan Tobel sind schriftlich begründet, innerhalb der vorgenannten Frist, bei der Gemeindeverwaltung Lutzenberg, z.Hd. des Gemeinderats einzureichen.

Zu Einsprachen und Rekursen (Art. 47 Baugesetz) nach diesem Gesetz und den Ausführungserlassen ist legitimiert
(Art. 111 Baugesetz), wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.

Nach Bereinigung allfälliger Einsprachen wird der Teilzonenplan Tobel, GB Nr. 544, 553, 554, 795, 534, 538, Tobel, Wienacht-Tobel, gemäss Art. 48 ff Baugesetz dem obligatorischen Referendum. Anschliessend wird das Ortsplanungsinstrument durch den Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden genehmigt.

Lutzenberg, 14. März 2016 Gemeinderat Lutzenberg

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