Öffentliche Orientierungsversammlungen
In der Gemeinde Lutzenberg üben die Stimmberechtigeten ihre Rechte an der Urne aus. Es gibt keine eigentlichen Gemeindeversammlungen, wo über Geschäfte wie Budget, Jahresrechnung etc. definitiv entschieden wird.
Allerdings werden in Lutzenberg zur Information der Stimmberechtigten im Hinblick auf Abstimmungen und Wahlen sogenannte öffentliche Orientierungsversammlungen durchgeführt. Solche Veranstaltungen sind spätestens acht Tage vor dem entsprechenden Abstimmungs- oder Wahltermin anzusetzen.
Voraussetzungen: | Eingeladen sind alle Interessierten, vor allem aber die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lutzenberg. |
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