Hunde lösen

Ab 1. Januar 2016 wird der Hundesteuer-Einzug direkt durch das kantonale Veterinäramt AR, Herisau, organisiert.

Die Hundesteuer ist für jeden Hund geschuldet, der während der Steuerperiode für länger als drei Monate im Kanton gehalten wird. Die Steuerperiode ist das Kalenderjahr.

Die einfache Hundesteuer beträgt Fr. 100.00 pro Kalenderjahr. Bei zwei oder mehr Hunden verdoppelt sich der Steuerbetrag pro Jahr.

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