Meldung Gelegenheitsanlass
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Führen Sie einen Anlass durch und bieten eine Festwirtschaft an? Dann vergessen Sie bitte nicht, die Meldung über die Durchführung eines Gelegenheitsanlasses bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die Behandlungsdauer beträgt ca. 3 Tage. Dokument gggform1.doc (doc, 27.6 kB)
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